Verfahrensvorschlag der TK bei Abweichung vom Standard
- Jeweils nachfolgende Stufe immer, wenn keine Einigung erzielt werden konnte -
Stufe 1:
Beschwerdeführer (in der Regel Jugendamt) wendet schriftlich unter Benennung des konkreten Beschwerdeanliegens sich an Leitung des betroffenen Trägers
Stufe 2:
Beschwerdeführer wendet sich schriftlich an TK (hilfreich ist der bisherige Schriftverkehr in dieser Angelegenheit)
Stufe 3:
TK wendet sich schriftlich an Träger, Beweispflicht liegt beim Träger (schriftlich), TK bietet Beratungsgespräch bei Kommission an (mind. 3 Pers)
Stufe 4:
Träger muss innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist (in der Regel 3 Monate) die Umsetzung des Standards gewährleisten
Stufe 5:
Gespräch mit Kommission
Aufzeigen von Konsequenzen
Aufzeigen von Lösungen
Stufe 6:
Kommission beschließt Ausschluss
alle Jugendämter sowie die TK werden informiert
(Beschwerdeführer wird laufend über das Verfahren informiert)
Beteiligte: Träger - Jugendamt
Träger aus der TK
TK
Sorgeberechtigte / Vormund
Kommission: mindestens 3 Personen
ungerade Anzahl
darf kein beteiligter Träger im Beschwerdeverfahren
sein
Transparenz = Dokumentation an alle Beteiligten
wird vom Fachausschuss berufen
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