Die Trägerkonferenz ist eine gemeinsame Interessenvertretung der in ihr organisierten freien und öffentlichen Träger der ERZIEHUNGSSTELLEN IM RHEINLAND.
Wozu überhaupt die Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland?
Die Erziehungsstellenarbeit im Rheinland hat ihre Ursprünge in der Veränderung klassischer Heimerziehung in den 80er Jahren. Damals wuchs die Erkenntnis, dass Kinder in größeren Heimgruppen meist überfordert sind, so dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den entsprechenden Kindern Wohn- und Lebensgemeinschaften bildeten.
Im Veränderungsprozess von JWG mit der Umorientierung von Fürsorgeerziehung und Freiwilliger Erziehungshilfe hin zu einem Hilfeangebot, das die Stärkung der elterlichen Verantwortung zum Ziel hatte, wurden die Wohn – und Lebensgemeinschaften novelliert und im Gesetz abgebildet.
Zunächst wurde die Erziehungsstellenarbeit noch mit einer Stelle im Landesjugendamt koordiniert: Beraterkonferenzen, Supervision, Fortbildungen für Erziehungsstellen oder Berater wurden von dort initiiert. Hier waren sowohl Träger auf Grundlage von § 33 Satz 2 als auch § 34 SGB VIII zusammengefasst, deren Standards sich sehr breit fächerten mit der Heimaufsicht auf der einen und den kommunalen öffentlichen Trägern im Sinne der Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII auf der anderen Seite.
Mit dem Wegfall der Vollzeitstelle im Landesjugendamt wurde eine neue Form der Zusammenarbeit notwendig, zumal die „Rheinische Vielfalt“ auch fragwürdige Unternehmungen hervorbrachte. Zusammen mit dem Landesjugendamt wurde so die Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland entwickelt und 2004 gegründet.
Die Bezeichnung „Erziehungsstelle“ sagt zunächst nichts Konkretes aus: Weder ist der Begriff geschützt, noch eindeutig festgelegt, was darunter zu verstehen ist. In der Jugendhilfe wird darunter all das gefasst, was auf das Zusammenleben von geeigneten Personen und Minderjährigen hindeutet, wobei der Erwachsene einen entsprechenden beruflichen und persönlichen Hintergrund mitbringen soll. Erziehungsstelle kann auf Grundlage von § 33 Satz 2, § 34 oder auch § 35 a SGB VIII erfolgen: Alles ist möglich.
Die Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland beinhaltet ausschließlich Erziehungsstellenarbeit auf Grundlage des § 33 Satz 2 SGB VIII und hat Mindeststandards erarbeitet, die nachvollziehbar und überprüfbar sind und die ständig weiterentwickelt werden. Dabei werden sowohl die neuesten Forschungsergebnisse aus der Pflegekinderhilfe als auch die Anforderungen der öffentlichen Träger und die sich verändernde Lebenswirklichkeit von Familien berücksichtigt.
Weitere Details erfahren Sie in der Konzeption der Trägerkonferenz – übrigens hat jeder Träger auch seine eigene Beschreibung!
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